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BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einziehung eines Hoffolgezeugnisses - Anforderungen an eine Abweichungsrechtsbeschwerde
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90
Der Rechtsbeschwerdeführer muß in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und daß die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 89, 149, 151). - BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66
Einziehung eines Erbscheins
Auszug aus BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90
Soweit sie meint, der angefochtene Beschluß sei von einem in BGHZ 47, 58, 62 (nicht BGHZ 48) aufgestellten Rechtssatz, wonach ein Erbschein die richtige Auskunft über die mit dem Erbfall eingetretene materielle Rechtslage geben müsse, im Sinne von § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG abgewichen, trifft dies nicht zu. - BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90
Die Nichtzulassung durch das Oberlandesgericht ist unanfechtbar (st. Rspr.: vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66 und zuletzt Beschl. v. 5. Juli 1990, BLw 7/90 m.w.N.). - BGH, 29.10.1971 - V ZR 122/68
Eigentum an zwei Begräbnisplätzen auf dem Gemeindefriedhof - Voraussetzungen der …
Auszug aus BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90
Da das Beschwerdegericht die Frage der Ersitzung des Hofeigentums nicht erörtert hat, hat es auch keinen, etwa von BGH, JZ 72, 128 abweichenden Rechtssatz zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich von Ersitzungstatsachen oder Ersitzungshindernissen aufgestellt. - BGH, 05.07.1990 - BLw 7/90
Einziehung des Hoffolgezeugnisses und die Erteilung eines Erbscheines - …
Auszug aus BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90
Die Nichtzulassung durch das Oberlandesgericht ist unanfechtbar (st. Rspr.: vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66 und zuletzt Beschl. v. 5. Juli 1990, BLw 7/90 m.w.N.).