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   BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90   

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https://dejure.org/1990,14525
BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90 (https://dejure.org/1990,14525)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1990 - BLw 13/90 (https://dejure.org/1990,14525)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1990 - BLw 13/90 (https://dejure.org/1990,14525)
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  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90
    Der Rechtsbeschwerdeführer muß in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und daß die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 89, 149, 151).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90
    Soweit sie meint, der angefochtene Beschluß sei von einem in BGHZ 47, 58, 62 (nicht BGHZ 48) aufgestellten Rechtssatz, wonach ein Erbschein die richtige Auskunft über die mit dem Erbfall eingetretene materielle Rechtslage geben müsse, im Sinne von § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG abgewichen, trifft dies nicht zu.
  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90
    Die Nichtzulassung durch das Oberlandesgericht ist unanfechtbar (st. Rspr.: vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66 und zuletzt Beschl. v. 5. Juli 1990, BLw 7/90 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.1971 - V ZR 122/68

    Eigentum an zwei Begräbnisplätzen auf dem Gemeindefriedhof - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90
    Da das Beschwerdegericht die Frage der Ersitzung des Hofeigentums nicht erörtert hat, hat es auch keinen, etwa von BGH, JZ 72, 128 abweichenden Rechtssatz zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich von Ersitzungstatsachen oder Ersitzungshindernissen aufgestellt.
  • BGH, 05.07.1990 - BLw 7/90

    Einziehung des Hoffolgezeugnisses und die Erteilung eines Erbscheines -

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90
    Die Nichtzulassung durch das Oberlandesgericht ist unanfechtbar (st. Rspr.: vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66 und zuletzt Beschl. v. 5. Juli 1990, BLw 7/90 m.w.N.).
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